Infektionsschutz

Liebe Mitglieder, Gäste und Besucher dieser Webseite,

mit der 16. BayIfSMV gilt für den Sportbetrieb seit 03.04.2022 eine Rückkehr zum Normalbetrieb ohne weitere Restriktionen für den Sport. Diese Regelungen gelten zunächst bis auf weiteres.

Neben der Wahrung des Mindestabstandes im Innenbereich der Sportstätte, empfiehlt sich dennoch weiterhin das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (ausgenommen während der sportlichen Betätigung).

Der Vorstand