zur Prävention vor sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit.
Die nachfolgenden Vereinbarungen dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, darüber hinaus auch dem Schutz von Funktionsträgern und Mitarbeitern des FCG (dies bezieht sich stets auf männliche und weibliche Mitarbeiter gleichermaßen) vor falscher Verdächtigung. Sie gelten für alle Vorstands- und Beiratsmitglieder, haupt- und nebenberufliche Mitarbeiter sowie ehrenamtliche Trainer, Assistenten und Kampfrichter des FCG, im Folgenden Mitarbeiter genannt. Alle Verantwortungsträger im Verein müssen bemüht sein, in ihrem Handeln größtmögliche Transparenz an den Tag zu legen.
Kein Einzeltraining ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte
Bei Einzeltraining wird stets das „Sechs-Augen Prinzip” und/oder das „Prinzip der offenen Tür” eingehalten, d. h. wenn ein Einzeltraining für erforderlich gehalten wird, muss ein weiter Mitarbeiter bzw. ein weiteres Kind anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind die Türen zum Trainingsraum unverschlossen und nach Möglichkeit geöffnet zu lassen. Einzeltraining nach 21.00 Uhr ist nicht zugelassen.
Keine Privatgeschenke an Kinder
Auch bei besonderen Erfolgen von Kindern bzw. Jugendlichen werden durch Mitarbeiter keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter abgesprochen sind.
Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen
Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Mitarbeiters (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte dgl.) mitgenommen. Mitfahrten im Kfz eines Mitarbeiters zu Trainings- und Wettkampfstätten sind in jedem Fall bei den Erziehungsberechtigten und mindestens bei einem weiteren Mitarbeiter anzumelden.
Kein Duschen bzw. Übernachten mit Kindern
Mitarbeiter duschen nicht gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Bei eingeschränkten infrastrukturellen Möglichkeiten sind die Sanitärbereiche zeitversetzt aufzusuchen. Mitarbeiter übernachten nicht in Zimmern gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen.
Keine Geheimnisse mit Kindern
Mitarbeiter teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein Mitarbeiter mit einem Kind bzw. Jugendlichen trifft, sind öffentlich zu tätigen.
Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen von Kindern
Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
Verwendung digitaler Medien und Socialmedia-Plattformen
Kommunikation über die digitalen Medien und Socialmedia-Plattformen zwischen Kindern, Jugendlichen und Mitarbeiten hat sich inhaltlich auf das sport- und vereinsspezifische Mindestmaß zu beschränken und hat auch nicht nach 21.00 Uhr stattzufinden. Kommunikation zu privaten Zwecken hat zu unterbleiben.
Anlegen von Fechtkleidung und Schutzausrüstung
Das erstmalige Anlegen von Schutzkleidung fällt Anfängern erwiesenermaßen schwer. Sollte Hilfestellung benötigt werden, so muss das von den Kindern bzw. Jugendlichen ausdrücklich gewollt sein und sich auf ein notwendiges Maß beschränken. Hilfestellungen durch Mitarbeiter mit körperlichem Kontakt haben zu unterbleiben.
Benutzung der Umkleideräume
Das Umkleiden hat in den dafür vorgesehenen Räumen und nicht in der Sporthalle statt zu finden.
Handlungsbedarf bei Kindeswohlgefährdung
Alle Mitarbeiter müssen aktiv werden, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes/Jugendlichen durch Erziehungsberechtigte oder Dritte vorliegen bzw. vermutet werden.
Handlungsschritte bei Wahrnehmung einer Gefährdungslage
- Kontaktaufnahme mit einer Vertrauensperson
- Gemeinsame Beratung zwischen der Vertrauensperson und der Jugendleitung über das Gefährdungsrisiko. Wenn dieses nicht ausgeräumt werden kann, Hinzuziehung einer erfahrenen Fachkraft.
- Beratung mit der Fachkraft über geeignete Hilfen und ggf. Hinzuziehung weiterer Personen (Erziehungsberechtigte, Betroffener, weitere Stellen etc.)
- Der 1. Vorstand wacht darüber, ob die ggf. vereinbarten Hilfen für Erziehungsberechtigte und/oder Betroffenen in Anspruch genommen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird entweder erneut der Kontakt zu den Erziehungsberechtigten gesucht oder bei akuter Gefährdungslage direkt die örtliche Jugendsozialarbeit eingeschaltet.
Weitere Verpflichtungen des Fecht-Club Gröbenzell e. V.
Der Fecht-Club Gröbenzell e. V. verpflichtet sich, von jedem Mitarbeiter vor Beginn dessen Tätigkeit beim FCG die Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung und die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses einzufordern.
Kommunikation
Zur Kommunikation von Betroffenen oder Mitarbeitern bei Wahrnehmung einer Gefährdungslage stehen folgende Kanäle zur Verfügung:
- schriftliche Meldung an den 1. Vorstand
- Email an jugendleitung@fechtengroebenzell.de
- jede Vertrauensperson einzeln oder die Vorstands- und Beiratsmitglieder
Beauftragte (Vertrauensperson)
Der Jugendsprecher wird als Vertrauensperson von der Mitgliederversammlung gewählt und ernannt. Die Vertrauensperson wird auf der Homepage (www.fechtengroebenzell.de) genannt.
Weitere Informationen
Bayerische Sportjugend http://www.bsj.org/
Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche des Landkreises Fürstenfeldbruck www.kim-ffb.de