Jugendschutz

Die nachfolgenden Vereinbarungen dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, darüber hinaus auch dem Schutz von Funktionsträgern und Mitarbeitenden des Fecht-Club Gröbenzell e. V. (FCG) vor falscher Verdächtigung. Dies bezieht sich auf männliche und weibliche Personen gleichermaßen. Sie gelten für alle Vorstands- und Beiratsmitglieder, haupt- und nebenberufliche Mitarbeitende, sowie ehrenamtliche TrainerInnen, AssistentInnen und KampfrichterInnen des FCG, im Folgenden Mitarbeitende genannt. Alle Verantwortungsträger im Verein müssen bemüht sein, in ihrem Handeln größtmögliche Transparenz zu wahren.

Kein Einzeltraining ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte

Bei Einzeltraining wird stets das Sechs-Augen-Prinzip und/oder das Prinzip der offenen Tür eingehalten. D. h. wenn ein Einzeltraining abgehalten wird, muss ein weiterer Mitarbeitender bzw. eine weitere Person anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind die Türen zum Trainingsraum unverschlossen und nach Möglichkeit geöffnet zu lassen. Einzeltraining nach 21.00 Uhr ist nicht zugelassen.

Keine Privatgeschenke an Kinder

Auch bei besonderen Erfolgen von Kindern bzw. Jugendlichen werden durch Mitarbeitende keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Mitarbeitenden und/oder den Erziehungsberechtigten abgesprochen sind.

Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen

Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Mitarbeitenden (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte dgl.) mitgenommen. Mitfahren im Kfz eines Mitarbeitenden zu Trainings- und Wettkampfstätten sind in jedem Fall bei den Erziehungsberechtigten und mindestens einem weiteren Mitarbeitenden anzumelden.

Kein Duschen und Übernachten mit Kindern

Mitarbeitende Duschen nicht gemeinsam mit Kindern oder Jugendlichen. Bei eingeschränkten infrastrukturellen Möglichkeiten sind die Sanitärbereich deutlich zeitversetzt aufzusuchen. Mitarbeitende übernachten nicht in Zimmern gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen.

Keine Geheimnisse mit Kindern

Mitarbeitende teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein Mitarbeitender mit einem Kind oder Jugendlichen trifft, sind öffentlich zu tätigen.

Keine körperlichen Kontakte

Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten. 

Verwendung digitaler Medien und Socialmedia Plattformen

Bei Kommunikation über die digitalen Medien und Socialmedia-Plattformen zwischen Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitenden ist die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten einzuholen und hat sich inhaltlich auf das sport- und vereinsspezifische Mindestmaß zu beschränken und hat auch nicht nach 21.00 Uhr stattzufinden. Kommunikation zu privaten Zwecken hat zu unterbleiben. 

Anlegen von Fechtkleidung und Schutzausrüstung

Das erstmalige Anlegen von Schutzbekleidung fällt Anfängern erwiesenermaßen schwer. Sollte Hilfestellung benötigt werden, so muss das von den Kindern bzw. Jugendlichen ausdrücklich gewollt sein und sich auf ein notwendiges Maß beschränken. Hilfestellungen durch Mitarbeitende mit körperlichen Kontakt haben zu unterbleiben. 

Handlungsbedarf bei Kindeswohlgefährdung

Alle Mitarbeitende müssen aktiv werden, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohl eines Kindes oder Jugendlichen durch Erziehungsberechtigte oder Dritte vorliegen bzw. vermutet werden.

Handlungsschritte bei Wahrnehmung einer Gefährdungslage

Kontaktaufnahme mit einer Vertrauensperson. Gemeinsame Beratung zwischen der Vertrauensperson und der Jugendleitung über das Gefährdungsrisiko. Wenn dieses nicht ausgeräumt werden kann, Hinzuziehung einer erfahrenen Fachkraft. Beratung mit der Fachkraft über geeignete Hilfen und ggf. Hinzuziehung weiterer Personen (Erziehungsberechtigte, Betroffene, weitere Stellen). Der 1. Vorstand wacht darüber, ob er die ggf. vereinbarten Hilfen für Erziehungsberechtigte und/oder Betroffene in Anspruch genommen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird entweder erneut der Kontakt zu den Erziehungsberechtigten gesucht oder bei akuter Gefährdungslage die örtliche Jugendsozialarbeit eingeschaltet.

Weitere Verpflichtungen des Vereins

Der FCG verpflichtet sich, von jedem Mitarbeitenden vor Beginn dessen Tätigkeit beim FCG die Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung und die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses einzufordern. Erweitere Führungszeugnisse sind alle fünf Jahre zu erneuern.

Kommunikation

Zur Kommunikation von Betroffenen oder Mitarbeitenden bei Wahrnehmung einer Gefährdungslage stehen folgenden Kanäle zur Verfügung:

An die Vertrauensperson oder einzelne Vorstands- und Beiratsmitglieder

Beauftragte Vertrauensperson

Die Beiratsstelle Jugendsprecherin wird als Vertrauensperson von der Mitgliederversammlung gewählt und ernannt. Die Vertrauensperson wird auf der Homepage als solche benannt.